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Ein Einstieg in das Thema Vollmachten


 

JURA DIREKT auf einen Blick .. (PDF)

Wichtige Vollmachten:

Betreuungsverfügung

Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.
> Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson.


Patientenverfügung

Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.
> Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.


Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen. 
> Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.


Vorsorgevollmacht? Für Sie ein Fremdwort?

Was man darunter versteht und warum es für jeden Volljährigen sinnvoll ist, sehen Sie in diesem kurzen Video..


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